cinemagic

FAQ - Antworten auf oft gestellte Fragen

Wie funktioniert das mit den Altersfreigaben bzw. Empfehlungen für die einzelnen Filme?

In Wien darf laut Wiener Kinogesetz 1955 ein Kinofilm grundsätzlich nur von ab 16-Jährigen besucht werden, außer er hat eine Jugendzulassung (also eine Altersfreigabe) beantragt und erhalten, die in Wien vom Wiener Filmbeirat ausgesprochen wird.

Ein anderer österreichischer Beirat, der Freigaben aussprechen kann, ist die Jugendmedienkommission beim bm:ukk (JMK). Um deren Freigaben für Wien übernehmen zu können, bedarf es allerdings einer Verordnung der Wiener Landesregierung. In der Praxis sind die Freigaben des Wiener Filmbeirates und der Jugendmedienkommission allerdings ohnedies oft deckungsgleich.

Die Altersfreigabe sagt lediglich aus, dass ein Film für Kinder ab dem Freigabealter nicht nachhaltig schädigend ist, was allerdings noch keine Empfehlung darstellt.

Die Jugendmedienkommission spricht neben der Alterskennzeichnung daher auch eine Positivkennzeichnung aus, also eine Empfehlung, ab wann ein Film für eine bestimmte Altersgruppe tatsächlich gut geeignet ist. Auch die cinemagic-Empfehlungen in den Programmfoldern sind dem vergleichbar.

Um Missverständnisse zu vermeiden, sei hier erwähnt, dass ein Filmprädikat, das von der Gemeinsame Filmbewertungskommission der Länder (GFBK) vergeben wird, nichts mit der Altersfreigabe oder der Positivkennzeichnung zu tun hat, sondern lediglich etwas über den kulturellen bzw. künstlerischen Wert eines Filmes aussagt.

Laut Wiener Kinogesetz 1955 machen sich sowohl der/die Geschäftsführer/in des Kinos, als auch das Kassa- bzw. Einlass-Personal strafbar (Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe), wenn sie einem Kind unter dem freigegebenen Alter ein Kino-Ticket verkaufen bzw. dieses Kind in den Kino-Saal lassen.

Wir ersuchen daher um Verständnis, dass wir keine Tickets für Kinder unter dem freigegebenen Alter verkaufen dürfen bzw. dieses Kind dementsprechend auch nicht in den Kinosaal einlassen dürfen!

In diesem Fall setzt sich der Gesetzgeber über jegliche Rechte der Eltern hinweg, also auch das Einverständnis der Eltern oder die Begleitung durch sie bzw. andere Erwachsene beim Kino-Besuch ändert daran nichts!

Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung der Eltern (Erwachsener) ins Kino!

Was ist die familientage-Aktionskarte und wo bekomme ich sie?

Die familientage sind ein monatliches Freizeitprogramm für Wiener Familien mit Kindern bis zum 13. Lebensjahr.

Sie können sowohl die familientage-Broschüre mit zahlreichen Veranstaltungstipps als auch die Aktionskarte gratis bestellen.

Im cinemagic gilt die Aktionskarte für alle Veranstaltungen im Rahmen von Kino für Kinder.

Was ist der ferienspiel-Pass und für welche cinemagic-Vorstellungen gilt er?

In den Wiener Winter-, Semester- und Sommerferien organisiert das wienXtra-ferienspiel Kinderprogramme, die in je einem ferienspiel-Pass für 6- bis 10-Jährige (= 1. bis 4. Schulstufe) und einem ferienspiel-Pass für 10- bis 13-Jährige (= 5. bis 7. Schulstufe) veröffentlicht werden.

Diese ferienspiel-Pässe werden - wenn Ihr Kind in Wien in die Schule geht - bis spätestens eine Woche vor den Ferien von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer ausgeteilt.

Im cinemagic gilt der ferienspiel-Pass für alle Veranstaltungen in den Wiener Winter-, Semester- und Sommerferien, die im Rahmen von Kino für Kinder stattfinden.

Was ist der Kulturpass und für welche Veranstaltungen gilt er?

Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst & Kultur. Der Kulturpass macht das möglich.

Mit gültigem Kulturpass, in Verbindung mit einem aktuellen Lichtbildausweis, erhalten sozial benachteiligte Menschen bei zahlreichen kulturellen Einrichtungen freien Eintritt.

Im cinemagic ist der Kulturpass für alle Veranstaltungen im Rahmen von Kino für Kinder grundsätzlich für je einen Erwachsenen und ein Kind gültig.

Kartenreservierung erforderlich!

Ich habe eine Ö1 Club-Karte - erhalte ich damit im cinemagic Ermäßigungen?

Im cinemagic ist die Ö1 Club-Karte für alle Veranstaltungen im Rahmen von Kino für Kinder und beim Kinderfilmfestival gültig.

Was ist ein jiw-Bon und wo gibt’s den?

jugendinwien ist eine Aktion für alle 13- bis 25-Jährigen in Wien, NÖ und Burgenland.

Die monatliche jugendinwien-Broschüre wird kostenlos zugeschickt und enthält auch die jugendinwien-Bons, mit denen alle Aktionen ermäßigt oder gratis sind.

Im cinemagic sind die jiw-Bons bei der Jugendfilmreihe movieZ und beim Jugendfilmfestival GAFFA gültig.

Gibt es Schoßplätze?

„Schoßplätze“ gibt es leider nicht.
Laut Wiener Kinogesetz braucht jede Person auch eine Sitzplatzkarte.
Im cinemagic benötigen Kinder allerdings erst ab ihrem 1. Geburtstag eine Eintrittskarte.

Darf ich einen Kinderwagen in den Kinosaal mit hinein nehmen?

Das ist aus feuerpolizeilichen Gründen nicht erlaubt.
Kinderwägen dürfen im Foyer, allerdings nicht im Fluchtweg, abgestellt werden.

Gibt es im cinemagic einen Wickeltisch?

Ja, er befindet sich auf der Behinderten-Toilette.

Darf ich meinen Hund ins cinemagic mitnehmen?

Nein, Hunde sind im Kinosaal nicht erlaubt.
Nur Blinden- und Therapiehunde mit Ausweis dürfen mit ins Kino!

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cinemagic-Kinosaal Blick zur Leinwand
Produced by plan2.net & CMS TYPO3
Kinder
Jugendliche
Erwachsene

Im Anschluss an DER TRAUM theaterpäd. Workshop für Kinder von 10-13 Jahren, Mi 31.3., 15:00